Mit dem Konzept „JOB-CAR“ ist der Arbeitgeber vor den üblichen Problemen, die mit einem Leasingvertrag und der arbeitsvertraglichen Überlassungsvereinbarung verbunden sind, geschützt. Der Arbeitgeber ist von der Halterhaftung und allen Kostenrisiken befreit. Die Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16 entfällt. Die Abwicklung von Schadensfällen sowie die Abrechnung der Wartungskosten und des Kraftstoffverbrauchs erfolgt direkt zwischen AMS und Arbeitnehmer.
Die Vorteile auf einen Blick:
-keine Halterhaftung des Arbeitgebers
-keine Leasingverpflichtung des Arbeitgebers
-keine Abwälzung der Sach- und Preisgefahr
-keine arbeitsrechtlichen Risiken
-keine Kosten bei Beendigung des Entgeltanspruchs
-keine Mehrkosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
-keine Bilanzierungspflicht gemäß IFRS 16
-keine CO2-Bilanzierungspflich gemäß Scope 3
Firmen- oder Dienstwagen für alle Mitarbeiter? Mit unserem Leasingkonzept für JobCar und einer Gehaltsumwandlung ist das kein Problem. Der Arbeitgeber zieht die Leasingraten, die er an AMS zahlt, vom Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers ab. Ist kein Gehaltsabzug möglich, entfallen die Leasingraten. Der Arbeitgeber wird niemals nachbelastet. Auch nicht bei erhöhter Abnutzung bzw. Fahrleistung, bei Schäden oder bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bzw. Rückgabe. Die Abwicklung von Störfällen erfolgt allein zwischen AMS und Arbeitnehmer.
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